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Kapitalmarktrecht in Krise, Sanierung und Insolvenz – Emittenten und Anleger in Not?
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Kapitalmarktrecht in Krise, Sanierung und Insolvenz – Emittenten und Anleger in Not?
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EIN AUSZUG
Im Folgenden finden Sie einen Auszug von Publikationen, welche inhaltlich zum Thema "Abwehr von Rückforderungen bei geschlossenden Fonds" passen.
Kapitalmarkt in Krise, Sanierung und Insolvenz
Kapitalmarktrecht in Krise, Sanierung und Insolvenz – Emittenten und Anleger in Not?
Kapitalmarktrecht in Krise, Sanierung und Insolvenz – Emittenten und Anleger in Not?
Kapitalmarktrecht in Krise, Sanierung und Insolvenz – Emittenten und Anleger in Not?
Krise, Sanierung und Turnaround
Viele Anleger, die sich an einem Fonds beteiligt haben, taten dies in dem Glauben, damit Rendite erwirtschaften zu können und eine Beteiligung zur Altersvorsorge erworben zu haben.
Manche Initiatoren haben ausdrücklich mit dem Renditeversprechen geworben („Renditefonds“). Die Beteiligten hatten unterschiedliche Vorstellungen. Nach Jahren erfolgte oft das böse Erwachen, wenn die Fondsgesellschaft in die Krise geriet und der Anleger von verschiedener Seite und mit unterschiedlicher Begründung dem Verlangen einer Rückzahlung seiner Ausschüttungen ausgesetzt war. Viele Anleger sahen sich zur Rückzahlung verpflichtet.
Der vorliegende Beitrag stellt einige Sanierungsarten und deren Rechtsgrundlagen dar. Die Darstellung betrifft Anleger, die sich an einer Publikumsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG beteiligt und ihre im Beitrittsschein versprochene (Pflicht-)Einlage voll geleistet haben. Die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage ist dabei identisch mit der Pflichteinlage.
Hintergrund der Rückzahlungsverlangen des Fonds oder Dritter ist die Krisensituation der Fondsgesellschaft. In den letzten Jahren waren davon vorwiegend Schiffsfondsgesellschaften betroffen. Neben Schiffsfonds spielten auch Immobilienfonds, Biogasanlagenfonds, Medienfonds eine Rolle. Die Fonds-Initiatoren waren bemüht, teils auch im eigenen Interesse, die Sanierung über Ausschüttungsrückforderungen zu gestalten. Unterschiedliche Sanierungskonzepte sind zu beobachten. Ganz grob ist in den Ausschüttungskonstellationen die Innenhaftung von der Außenhaftung zu unterscheiden. Nachfolgend werden einzelne, praxisrelevante Fälle aus dem Bereich der Innen- und Außenhaftung dargestellt, bei denen wir Anlegerinteressen vertreten.
Anleger können einen Anspruch auf Rückabwicklung ihrer Fondsbeteiligung haben unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes. Der Schadensersatz gründet in der vorvertraglichen fehlerhaften Aufklärung, z. B. durch Verwendung eines fehlerhaften und unvollständigen Prospektes. In Betracht kommen unvollständige oder risikoverharmlosende Darstellungen des sog. Innen- oder Außenhaftungsrisikos. Das Innenhaftungsrisiko meint dabei, dass Risiko, Ausschüttungen an die Fondsgesellschaft zurückzahlen zu müssen; das Außenhaftungsrisiko meint das Risiko, gegenüber Gläubigern einstandspflichtig zu sein.
Schadensersatzansprüche unterliegen einer Verjährung. Diese beträgt kenntnisabhängig drei Jahre, gerechnet ab dem 31.12. des Jahres der Kenntnisnahme oder der grob fahrlässigen Unkenntnis von Schaden und Schädiger. Der Anspruch verjährt in einer Höchstfrist von 10 Jahren, gerechnet Tag genau zum Datum der Zeichnung.
In der Regel trifft das Rückzahlungsverlangen Anleger, die an Fonds beteiligt sind, die älter als 10 Jahre sind. Das bedeutet, dass Anleger, die aufgefordert werden, Ausschüttungen an Insolvenzverwalter zurückzuzahlen ihre volle Einlage zzgl. Agio verloren haben und nunmehr durch die Forderungsabwehr nur noch Schadenbegrenzung betreiben können.
Zu den oben genannten Fallkonstellationen können wir Ihnen positive Nachrichten mitteilen. Die Aussage ist: es ist kein Selbstläufer für die Gegenseite bei den Anlegern die Zahlungen einzufordern. Im Gegenteil: Anleger können sich erfolgreich wehren.
Mit Hilfe des DAV-Prozesskostenrechner haben Sie die Möglichkeit durch die Eingabe indivdueller Angaben die ungefähren Prozesskosten zu ermitteln.
Füllen Sie bitte das folgende Formular aus und wir werden uns anschließend bei Ihnen melden.
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